Conrad Ulrich Sigmund Wille



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Conrad Ulrich Sigmund Wille war General der Schweizer Armee während des Ersten Weltkriegs.

Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde Wille nach einem von Wille selbst erbetenen Rückzug des von den Fraktionen des Parlaments portierten Theophil Sprecher bei der intrigenbelasteten Generalswahl vom 3. August 1914 zum Oberbefehlshaber der Schweizer Armee gewählt. Theophil Sprecher verblieb auf seinem Posten als Chef des Generalstabs. Vor allem in der Romandie und bei den Sozialdemokraten war die Wahl des neuen Kommandanten umstritten.


Wille war aufgrund seiner offenen Sympathie zum Deutschen Kaiserreich, seiner harten Linie in Disziplin fragen und seiner autoritären Staatsvorstellungen eine polarisierende Figur. Er förderte während des Aktivdienstes monotone Exerzierübungen und strapaziöse Märsche sowie Praktiken drakonischer disziplinarischer Bestrafung von Soldaten mit harter Arbeit und Drill. Andererseits machte er in Fällen verurteilter Offiziere immer wieder von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch und griff auch direkt zugunsten von Offizieren in die militärische Rechtsprechung ein, unter anderem im Fall eines Oberleutnants, der eines sexuellen Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen bezichtigt wurde.


Im Juli 1915 bezeichnete Wille im sogenannten «Säbelrasslerbrief» an den deutschfreundlichen Bundesrat Arthur Hoffmann den Zeitpunkt für einen Eintritt der Schweiz in den Krieg an der Seite des Deutschen Reichs als für geeignet. 1915/16 deckte der General in der Obersten-Affäre, die die Beziehungen zwischen den Sprachgruppen stark belastete, zwei Generalstabsoffiziere, die Nachrichtendienst zugunsten Deutschlands und Österreich-Ungarns betrieben hatten.


In der zweiten Kriegshälfte verbreitete Wille zunehmend Revolutionsgerüchte und behauptete faktenwidrig, an den Konferenzen von Zimmerwald und Kiental sei bereits 1915/16 eine Revolution in der Schweiz beschlossen worden. Aufgrund seiner wiederholten Forderungen an den Bundesrat nach einem Militäraufgebot gegen die Arbeiterschaft wird ihm von der Mehrheit der Forschung eine erhebliche Verantwortung für den Ausbruch des Landesstreiks zugeschrieben. Am 4. November 1918 malte Wille in einem Schreiben an den Bundesrat (sogenanntes «Wille-Memorial») die «Möglichkeit eines plötzlichen unerwarteten Ausbruchs einer Revolution» in der Schweiz an die Wand und forderte vom Bundesrat ein massives Militäraufgebot für die Grossstädte, «um dieses Gesindel in seine Schlupfwinkel zurückzuscheuchen». Zugleich zog er die bisherigen Besatzungstruppen aus Zürich ab, um der Zürcher Kantonsregierung deren Abhängigkeit von der Armeeleitung zu demonstrieren. Am 5. November ersuchte der dadurch erschreckte Zürcher Regierungsrat um Truppenschutz und der Bundesrat ordnete eine militärische Besetzung Zürichs an. Diese Eskalation führte schliesslich zum Beginn des Landesstreiks am 12. November. Entgegen dem Drängen des Generals verzichtete der Bundesrat auf eine sofortige Verhaftung der Streikleitung. Nach Streikabbruch fand am 16. November in Zürich in Anwesenheit Willes und Emil Sondereggers ein grosses Defilee der Ordnungstruppen als militärische Siegesfeier statt. Als Wille am 11. Dezember 1918 als General zurücktrat, wurden seine Dienste verdankt, jedoch nicht sein Bericht zum Aktivdienst.